Zu langsames Internet? 15 € monatlicher Schadensersatz gefordert

Wissenswertes
Hendrik

Euer Handyvertrag bietet nicht die versprochene Internetgeschwindigkeit? Verbraucherschützer fordern in solchen Fällen pauschal 15 € Schadensersatz - jeden Monat. 

Zu langsames Internet? 15 € monatlicher Schadensersatz gefordert

Foto-Credits: Pixabay

Wer von dauerhaften Leistungseinbußen in der Internetverbindung betroffen ist, hat seit dem 01. Dezember 2021 gemäß Telekommunikationsgesetz (TKG) einen Anspruch auf Minderung der monatlichen Grundgebühr. Die Regelung gilt nicht nur für Handyverträge, sondern auch in den Bereichen Festnetz und DSL. Unter anderem besteht ein gesetzlicher Anspruch auf eine Übertragungsrate von mindestens 10 Mbit/s im Download und 1,7 Mbit/s im Upload. 

Sollten Anbieter diese Mindestanforderungen nicht einhalten, können Kunden von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen oder eine angemessene Entschädigung einfordern. Fast zwei Jahre nach Schaffung der gesetzlichen Grundlage zum Schutz der Verbraucherrechte, zieht der Bundesverband der Verbraucherzentralen nun ein Fazit mit ernüchternden Aussagen. 

Provider ziehen in der Praxis unterschiedliche Kriterien heran, nach denen die Leistungseinbußen bewertet werden. Außerdem fehle es an einer offenen und transparenten Kommunikation. Nicht selten werden Forderungen auf Beitragsminderung sogar komplett abgelehnt, obwohl alle notwendigen Unterlagen und Nachweise beigelegt wurden. 

Verbraucherschützer fordern pauschal 15 € Minderung monatlich

Der Verbraucherschutz sieht das Gesetz an dieser Stelle ganz klar gescheitert, da Providern noch immer zu viele Lücken geboten werden, die eine auf die eigenen Interessen ausgerichtete Auslegung der Gesetzestexte ermöglicht.

Der Bundesverband der Verbraucherschützer fordert aus diesem Grund eine pauschale Minderung der Beiträge in Höhe von 15 € monatlich, sofern Provider die vertraglich versprochenen Internetgeschwindigkeiten nicht einhalten können. 

Wie der Veröffentlichung zu entnehmen ist, soll diese Änderung nach Willen des Verbandes bereits in Kürze im TKG verankert werden. Telekommunikationsanbieter sollen auf diesem Weg verstärkt unter Druck gesetzt werden, schwache und unzureichende Internetverbindungen der Vergangenheit angehören zu lassen. 

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