Zu langsames Internet? 15 € monatlicher Schadensersatz gefordert
Euer Handyvertrag bietet nicht die versprochene Internetgeschwindigkeit? Verbraucherschützer fordern in solchen Fällen pauschal 15 € Schadensersatz - jeden Monat.
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Wer von dauerhaften Leistungseinbußen in der Internetverbindung betroffen ist, hat seit dem 01. Dezember 2021 gemäß Telekommunikationsgesetz (TKG) einen Anspruch auf Minderung der monatlichen Grundgebühr. Die Regelung gilt nicht nur für Handyverträge, sondern auch in den Bereichen Festnetz und DSL. Unter anderem besteht ein gesetzlicher Anspruch auf eine Übertragungsrate von mindestens 10 Mbit/s im Download und 1,7 Mbit/s im Upload.Sollten Anbieter diese Mindestanforderungen nicht einhalten, können Kunden von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen oder eine angemessene Entschädigung einfordern. Fast zwei Jahre nach Schaffung der gesetzlichen Grundlage zum Schutz der Verbraucherrechte, zieht der Bundesverband der Verbraucherzentralen nun ein Fazit mit ernüchternden Aussagen.
Provider ziehen in der Praxis unterschiedliche Kriterien heran, nach denen die Leistungseinbußen bewertet werden. Außerdem fehle es an einer offenen und transparenten Kommunikation. Nicht selten werden Forderungen auf Beitragsminderung sogar komplett abgelehnt, obwohl alle notwendigen Unterlagen und Nachweise beigelegt wurden.
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